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Veränderte Wertschöpfung: Steuerkanzleien brauchen eine KI-Strategie
<div>Die Entwicklung in der KI-Technologie hat in den vergangenen zwei Jahren zu bemerkenswerten technologischen Durchbrüchen und Anwendungen in verschiedenen Branchen geführt. Es ist daher absehbar, dass auch die Steuerberatungsbranche in naher Zukunft von substanziellen und disruptiven Veränderungen betroffen sein wird. Auf diese oder ähnliche Veränderungen sollte sich jede Kanzlei rechtzeitig und möglichst langfristig einstellen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kuenstliche-intelligenz-ki/">Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/kanzleimanagement/">Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...</a><br/></div></div>
03.05.2024
Die Entwicklung in der KI-Technologie hat in den vergangenen zwei Jahren zu bemerkenswerten technologischen Durchbrüchen und Anwendungen in verschiedenen Branchen geführt. Es ist daher absehbar, dass auch die Steuerberatungsbranche in naher Zukunft von substanziellen und disruptiven Veränderungen betroffen sein wird. Auf diese oder ähnliche Veränderungen sollte sich jede Kanzlei rechtzeitig und möglichst langfristig einstellen.
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BMF: Einordnung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungsangeboten
<div>Das BMF hat zur Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung bezogen und und Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/dienstleistung/">Mehr zum Thema 'Dienstleistung'...</a><br/></div></div>
03.05.2024
Das BMF hat zur Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung bezogen und und Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
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BFH: Alle am 2.5.2024 veröffentlichten Entscheidungen
<div>Am 2.5.2024 hat der BFH zehn sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
02.05.2024
Am 2.5.2024 hat der BFH zehn sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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KANZLEI

An Traditionen festhalten, wo sie sich bewährt haben. Neue Wege gehen, wo sich Chancen ergeben. Konsequent die Interessen unserer Mandanten vertreten – bei Banken, Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden. So haben wir eine moderne Kanzlei geschaffen, die mit hoher Kompetenz und Verlässlichkeit arbeitet.


INGRID HAMMER

Nach dem Abitur im Jahr 1974 studierte ich an der RWTH Aachen und an der Universität zu Köln betriebswirtschaftliche Steuerlehre und schloss das Studium im März 1979 mit dem Diplom Kaufmann ab. Das Steuerberaterexamen legte ich im März 1983 ab und war bis 1991 Angestellte in der Steuerberaterkanzlei meines Vaters Bernhard Kaupert in Stolberg.

Im November 1991 übernahm ich die Kanzlei meines Vaters und habe sie im Mai 2022 an meinen Sohn Patrick Hammer übergeben.

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.