STEUERNEWS - Wir informieren Sie
BFH: Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter
<div>Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/teilwert/">Mehr zum Thema 'Teilwert'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/buchwert/">Mehr zum Thema 'Buchwert'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/veraeusserungsgewinn/">Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...</a><br/></div></div>
23.02.2026
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.
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BFH: Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
<div>Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/pensionszusage/">Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gesellschafter-geschaeftsfuehrer/">Mehr zum Thema 'Gesellschafter-Geschäftsführer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/verdeckte-gewinnausschuettung/">Mehr zum Thema 'Verdeckte Gewinnausschüttung'...</a><br/></div></div>
23.02.2026
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.
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Einordnung des neuen BMF-Schreibens
<div>Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/modernisierung/">Mehr zum Thema 'Modernisierung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/anschaffungskosten/">Mehr zum Thema 'Anschaffungskosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/herstellungskosten/">Mehr zum Thema 'Herstellungskosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/erhaltungsaufwand/">Mehr zum Thema 'Erhaltungsaufwand'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bmf-schreiben/">Mehr zum Thema 'BMF-Schreiben'...</a><br/></div></div>
23.02.2026
Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. 
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