STEUERNEWS - Wir informieren Sie
BMF: Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
<div>Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TK für die Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG neu bekannt gegeben.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/haftung/">Mehr zum Thema 'Haftung'...</a><br/></div></div>
22.05.2026
Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TK für die Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG neu bekannt gegeben.
]]>
BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
<div>Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben die Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Behandlungen konkretisiert und damit die jüngste BFH-Rechtsprechung umgesetzt. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuerbefreiung/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuerbefreiung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/operation/">Mehr zum Thema 'Operation'...</a><br/></div></div>
22.05.2026
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben die Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Behandlungen konkretisiert und damit die jüngste BFH-Rechtsprechung umgesetzt. 
]]>
Niedersächsisches FG : Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
<div>Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/scheidung/">Mehr zum Thema 'Scheidung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zugewinnausgleich/">Mehr zum Thema 'Zugewinnausgleich'...</a><br/></div></div>
21.05.2026
Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.
]]>

INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

Seit mehr als 20 Jahren betreuen und beraten wir als inhabergeführte Kanzlei unsere Mandanten aus unterschiedlichsten Erwerbszweigen von Architekten bis Zahnärzten nach dem Motto: Ihr Erfolg ist uns wichtig; wenn es Ihnen gut geht, geht es uns auch gut.

Sie sind Freiberufler, Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder Sie möchten ein Unternehmen gründen? Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft, wir übernehmen gerne für Sie Ihre Buchhaltung, unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Abgabepflichten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigten, erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner und Pensionäre erstellen wir die Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid.

Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.