STEUERNEWS - Wir informieren Sie
Neuer Entwurf der Koalitionsfraktionen: Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
<div>Die Koalitionsfraktionen haben einen weiteren Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eingebracht. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung wurde im Bundesrat aufgrund der darin vorgesehenen Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberater/">Mehr zum Thema 'Steuerberater'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
20.05.2026
Die Koalitionsfraktionen haben einen weiteren Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eingebracht. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung wurde im Bundesrat aufgrund der darin vorgesehenen Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt.
]]>
BFH Pressemitteilung: Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
<div>Der BFH hat in zwei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grundsteuerreform/">Mehr zum Thema 'Grundsteuerreform'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grundsteuer/">Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/baden-wuerttemberg/">Mehr zum Thema 'Baden-Württemberg'...</a><br/></div></div>
20.05.2026
Der BFH hat in zwei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
]]>
Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
<div>Bewilligungsstellen streichen in Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zunehmend Mietzahlungen mit dem Argument einer "verbundähnlichen Konstellation". Die rechtliche Konstruktion hält einer Prüfung nicht stand. Was Unternehmen und prüfende Dritte jetzt wissen sollten.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beihilfe/">Mehr zum Thema 'Beihilfe'...</a><br/></div></div>
20.05.2026
Bewilligungsstellen streichen in Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zunehmend Mietzahlungen mit dem Argument einer "verbundähnlichen Konstellation". Die rechtliche Konstruktion hält einer Prüfung nicht stand. Was Unternehmen und prüfende Dritte jetzt wissen sollten.
]]>

INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

Seit mehr als 20 Jahren betreuen und beraten wir als inhabergeführte Kanzlei unsere Mandanten aus unterschiedlichsten Erwerbszweigen von Architekten bis Zahnärzten nach dem Motto: Ihr Erfolg ist uns wichtig; wenn es Ihnen gut geht, geht es uns auch gut.

Sie sind Freiberufler, Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder Sie möchten ein Unternehmen gründen? Widmen Sie sich Ihrem Kerngeschäft, wir übernehmen gerne für Sie Ihre Buchhaltung, unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Abgabepflichten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigten, erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner und Pensionäre erstellen wir die Einkommensteuererklärung und prüfen den Steuerbescheid.

Lernen Sie uns kennen, wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.