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Bekämpfung von Steuervermeidung: Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
<div>Der Rat der EU hat am 17.2.2026 zwei Länder ? die Turks- und Caicosinseln und Vietnam ? in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steueroase/">Mehr zum Thema 'Steueroase'...</a><br/></div></div>
20.02.2026
Der Rat der EU hat am 17.2.2026 zwei Länder ? die Turks- und Caicosinseln und Vietnam ? in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen.
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FG Münster: Anwendungsbereich des § 64 EStG
<div>Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kindergeld/">Mehr zum Thema 'Kindergeld'...</a><br/></div></div>
20.02.2026
Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. 
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Studie: Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
<div>Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt, dass sich trotz gemeinsamer EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Steuervermeidung die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge unterscheiden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuergestaltung/">Mehr zum Thema 'Steuergestaltung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gestaltungsmissbrauch/">Mehr zum Thema 'Gestaltungsmissbrauch'...</a><br/></div></div>
20.02.2026
Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt, dass sich trotz gemeinsamer EU-Mindeststandards zur Bekämpfung von Steuervermeidung die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge unterscheiden.
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