STEUERNEWS - Wir informieren Sie
OFD Baden-Württemberg: Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
<div>Ab Sommer 2026 soll in der App "MeinELSTER+" eine neue Funktion "okELSTER" verfügbar sein. Damit sollen digitale Steuererklärungen einfacher werden, wie die OFD Baden-Württemberg informiert. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/elster/">Mehr zum Thema 'ELSTER'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuererklaerung/">Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/elektronische-steuererklaerung/">Mehr zum Thema 'Elektronische Steuererklärung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/digitalisierung/">Mehr zum Thema 'Digitalisierung'...</a><br/></div></div>
16.02.2026
Ab Sommer 2026 soll in der App "MeinELSTER+" eine neue Funktion "okELSTER" verfügbar sein. Damit sollen digitale Steuererklärungen einfacher werden, wie die OFD Baden-Württemberg informiert. 
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BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende GmbH
<div>Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ? ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile ? rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH, Urteils v. 20.1.2015, II R 8/13, BStBl II 2015, 553).<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/grunderwerbsteuer/">Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gmbh/">Mehr zum Thema 'GmbH'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grundstueck/">Mehr zum Thema 'Grundstück'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/anteilsuebertragung/">Mehr zum Thema 'Anteilsübertragung'...</a><br/></div></div>
16.02.2026
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ? ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile ? rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH, Urteils v. 20.1.2015, II R 8/13, BStBl II 2015, 553).
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BFH: Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
<div>§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberater/">Mehr zum Thema 'Steuerberater'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/finanzgerichtsordnung/">Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach/">Mehr zum Thema 'Besonderes elektronisches Anwaltspostfach'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/elektronisches-postfach/">Mehr zum Thema 'Elektronisches Postfach'...</a><br/></div></div>
16.02.2026
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.
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