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FG Münster: Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
<div>Das FG Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Kraftfahrzeugs aufgehoben und die Herausgabe des Fahrzeugs angeordnet. Nach summarischer Prüfung sei die Unpfändbarkeit des Kfz aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/pfaendung/">Mehr zum Thema 'Pfändung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/kraftfahrzeug/">Mehr zum Thema 'Kraftfahrzeug'...</a><br/></div></div>
19.01.2026
Das FG Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Kraftfahrzeugs aufgehoben und die Herausgabe des Fahrzeugs angeordnet. Nach summarischer Prüfung sei die Unpfändbarkeit des Kfz aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich.
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BFH: Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
<div>Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/firmenwagen/">Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/miete/">Mehr zum Thema 'Miete'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/1prozent-regelung/">Mehr zum Thema '1%-Regelung'...</a><br/></div></div>
19.01.2026
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
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FG Münster: AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
<div>Im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beschränkt sich der Prozessstoff wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Behörde und andere präsente Beweismittel. So hat das FG Münster entschieden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/aussetzung-der-vollziehung/">Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einspruch/">Mehr zum Thema 'Einspruch'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerfahndung/">Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebspruefung/">Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...</a><br/></div></div>
19.01.2026
Im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beschränkt sich der Prozessstoff wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Behörde und andere präsente Beweismittel. So hat das FG Münster entschieden.
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