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FG: Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
<div>Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des 6-Jahreszeitraums i. S. von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung der Rücklage unschädlich. So hat das FG Münster entschieden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/ruecklage/">Mehr zum Thema 'Rücklage'...</a><br/></div></div>
18.05.2026
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des 6-Jahreszeitraums i. S. von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung der Rücklage unschädlich. So hat das FG Münster entschieden.
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FG: Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
<div>Die Teilnahme eines Diplom-Finanzwirts an dem Förderprogramm "Jura" der Finanzverwaltung NRW stellt nach einem Urteil des FG Münster eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kindergeld/">Mehr zum Thema 'Kindergeld'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/weiterbildung/">Mehr zum Thema 'Weiterbildung'...</a><br/></div></div>
18.05.2026
Die Teilnahme eines Diplom-Finanzwirts an dem Förderprogramm "Jura" der Finanzverwaltung NRW stellt nach einem Urteil des FG Münster eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar.
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BFH Pressemitteilung: Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
<div>Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der BFH die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/haeusliches-arbeitszimmer/">Mehr zum Thema 'Häusliches Arbeitszimmer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/arbeitszimmer/">Mehr zum Thema 'Arbeitszimmer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/aufzeichnungspflicht/">Mehr zum Thema 'Aufzeichnungspflicht'...</a><br/></div></div>
15.05.2026
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der BFH die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
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