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BFH: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
<div>Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. ab 1.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gelangensbestaetigung/">Mehr zum Thema 'Gelangensbestätigung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/innergemeinschaftliche-lieferung/">Mehr zum Thema 'Innergemeinschaftliche Lieferung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerfreiheit/">Mehr zum Thema 'Steuerfreiheit'...</a><br/></div></div>
04.05.2026
Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. ab 1.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.
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BFH: Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung
<div>Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/insolvenz/">Mehr zum Thema 'Insolvenz'...</a><br/></div></div>
04.05.2026
Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.
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BFH: Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
<div>§ 63 Abs. 1 AO erfordert eine tatsächliche Geschäftsführung, die auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen muss, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gemeinnuetzigkeit/">Mehr zum Thema 'Gemeinnützigkeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/stiftung/">Mehr zum Thema 'Stiftung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerbefreiung/">Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/koerperschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...</a><br/></div></div>
04.05.2026
§ 63 Abs. 1 AO erfordert eine tatsächliche Geschäftsführung, die auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen muss, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.
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