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FG München: Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
<div>Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die Wohnung unverzüglich für eigene Wohnzwecke nutzt. Nach mehr als 6 Monaten wird die Selbstnutzung nur unter strengen Anforderungen anerkannt, so das FG München.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerbefreiung/">Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/erbschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...</a><br/></div></div>
12.05.2026
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die Wohnung unverzüglich für eigene Wohnzwecke nutzt. Nach mehr als 6 Monaten wird die Selbstnutzung nur unter strengen Anforderungen anerkannt, so das FG München.
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Kein vollständiger Zinserlass?: Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
<div>Nachzahlungszinsen sind nach § 233a Abs. 8 Satz 1 AO zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, die Finanzbehörde diese Leistungen angenommen und sie auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsen/">Mehr zum Thema 'Zinsen'...</a><br/></div></div>
12.05.2026
Nachzahlungszinsen sind nach § 233a Abs. 8 Satz 1 AO zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, die Finanzbehörde diese Leistungen angenommen und sie auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat.
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BFH: Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
<div>Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/firmenwagen/">Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/reisekosten/">Mehr zum Thema 'Reisekosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/werbungskosten/">Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/fahrtkosten/">Mehr zum Thema 'Fahrtkosten'...</a><br/></div></div>
11.05.2026
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
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