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BFH: Abgrenzung Vermietungsleistung oder Vermittlungsleistung?
<div>Der Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt ? abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt ? jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft, wenn er das zu vermietende Fahrzeug nicht selbst angemietet hat.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/vermietung/">Mehr zum Thema 'Vermietung'...</a><br/></div></div>
28.09.2026
Der Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt ? abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt ? jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft, wenn er das zu vermietende Fahrzeug nicht selbst angemietet hat.
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BFH: Doppelte Haushaltsführung bei Selbständigen
<div>Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen liegt nur vor, wenn dieser außerhalb des Ortes, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, wohnt. Der Schwerpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines Selbständigen liegt jedenfalls an dem Ort, an dem er seine einzige Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG hat.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/selbststaendige-arbeit/">Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/doppelte-haushaltsfuehrung/">Mehr zum Thema 'Doppelte Haushaltsführung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/familienheimfahrt/">Mehr zum Thema 'Familienheimfahrt'...</a><br/></div></div>
28.09.2026
Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen liegt nur vor, wenn dieser außerhalb des Ortes, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, wohnt. Der Schwerpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines Selbständigen liegt jedenfalls an dem Ort, an dem er seine einzige Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG hat.
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BFH: Fahrten zum Lotsrevier sind Reisekosten
<div>Eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG setzt auch nach Inkrafttreten des seit 2014 geänderten Arbeitnehmer-Reisekostenrechts eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus. Dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat danach ein Seelotse im Lotsrevier keine großräumige Betriebsstätte.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/reisekosten/">Mehr zum Thema 'Reisekosten'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/selbststaendige-arbeit/">Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/betriebsstaette/">Mehr zum Thema 'Betriebsstätte'...</a><br/></div></div>
28.09.2026
Eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG setzt auch nach Inkrafttreten des seit 2014 geänderten Arbeitnehmer-Reisekostenrechts eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus. Dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat danach ein Seelotse im Lotsrevier keine großräumige Betriebsstätte.
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