STEUERNEWS - Wir informieren Sie
BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
<div>Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/></div></div>
06.05.2026
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.
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Verhör(t) - Steuerthemen auf der Spur: Podcast: Wenn Fehler passieren ? was Steuerkanzleien von Piloten lernen können
<div>Fehler gehören zum Alltag ? in Kanzleien genauso wie im Cockpit. Doch warum suchen Organisationen reflexartig nach Schuldigen, statt Fehlerketten zu analysieren? Pilot, Speaker und Autor Eckhard Jann erklärt im Podcast, warum das so ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerberatung/">Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...</a><br/></div></div>
05.05.2026
Fehler gehören zum Alltag ? in Kanzleien genauso wie im Cockpit. Doch warum suchen Organisationen reflexartig nach Schuldigen, statt Fehlerketten zu analysieren? Pilot, Speaker und Autor Eckhard Jann erklärt im Podcast, warum das so ist.
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BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
<div>Das BMF hat klargestellt, dass mit der Anwendbarkeit des § 2b UStG auf unternehmerisch tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eine Haftungsinanspruchnahme dieser jPöR nach § 13c UStG möglich sein kann.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/juristische-person-des-oeffentlichen-rechts/">Mehr zum Thema 'Juristische Person des öffentlichen Rechts'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/haftung/">Mehr zum Thema 'Haftung'...</a><br/></div></div>
05.05.2026
Das BMF hat klargestellt, dass mit der Anwendbarkeit des § 2b UStG auf unternehmerisch tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eine Haftungsinanspruchnahme dieser jPöR nach § 13c UStG möglich sein kann.
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INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

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