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BMF: Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
<div>Das BMF hat den Referentenentwurf des JStG 2026 veröffentlicht. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück im EStG.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gesetzgebung/">Mehr zum Thema 'Gesetzgebung'...</a><br/></div></div>
27.05.2026
Das BMF hat den Referentenentwurf des JStG 2026 veröffentlicht. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück im EStG.
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FG Nürnberg: Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
<div>Das FG Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen sind, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet hat.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/nachzahlungszinsen/">Mehr zum Thema 'Nachzahlungszinsen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/erlass/">Mehr zum Thema 'Erlass'...</a><br/></div></div>
27.05.2026
Das FG Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen sind, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet hat.
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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
<div>Der VGH Mannheim hat entschieden: Bei der Überbrückungshilfe III ist für GmbHs die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungszeitpunkt. In der Schlussabrechnung zählen die tatsächlichen Umsätze, nicht die Schätzung aus dem Finanzamtsfragebogen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beihilfe/">Mehr zum Thema 'Beihilfe'...</a><br/></div></div>
27.05.2026
Der VGH Mannheim hat entschieden: Bei der Überbrückungshilfe III ist für GmbHs die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungszeitpunkt. In der Schlussabrechnung zählen die tatsächlichen Umsätze, nicht die Schätzung aus dem Finanzamtsfragebogen.
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