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BFH: Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
<div>Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkungssteuer/">Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/">Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/ratenzahlung/">Mehr zum Thema 'Ratenzahlung'...</a><br/></div></div>
15.06.2026
Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.
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BFH: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen
<div>Der BFH hat entscheiden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden. Des Weiteren hat er klargestellt, dass § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass Satz 4 auch für die Konstellation einschlägig sei, in der die Darlehensgewährung durch eine Körperschaft erfolgt, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die auch Gesellschafter der darlehensaufnehmenden Gesellschaft ist und deshalb das Nahestehen i.S. des § 1 Abs. 2 AStG vermittelt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/koerperschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsen/">Mehr zum Thema 'Zinsen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/verdeckte-gewinnausschuettung/">Mehr zum Thema 'Verdeckte Gewinnausschüttung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
15.06.2026
Der BFH hat entscheiden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden. Des Weiteren hat er klargestellt, dass § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG nicht dahingehend auszulegen ist, dass Satz 4 auch für die Konstellation einschlägig sei, in der die Darlehensgewährung durch eine Körperschaft erfolgt, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die auch Gesellschafter der darlehensaufnehmenden Gesellschaft ist und deshalb das Nahestehen i.S. des § 1 Abs. 2 AStG vermittelt.
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BFH: Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
<div>Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerschuld/">Mehr zum Thema 'Steuerschuld'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerschuldnerschaft/">Mehr zum Thema 'Steuerschuldnerschaft'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/rechnung/">Mehr zum Thema 'Rechnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
15.06.2026
Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.
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