STEUERNEWS - Wir informieren Sie
FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
<div>Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist und somit Schenkungssteuer anfällt. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkungssteuer/">Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkung/">Mehr zum Thema 'Schenkung'...</a><br/></div></div>
16.01.2026
Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist und somit Schenkungssteuer anfällt. 
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FG Münster: Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
<div>Das FG Münster hat entschieden, dass für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/erbschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...</a><br/></div></div>
16.01.2026
Das FG Münster hat entschieden, dass für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich ist.
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FinMin NRW: Neue Homeoffice-Vereinbarung mit den Niederlanden zu Grenzpendlern
<div>Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1.1.2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/doppelbesteuerungsabkommen/">Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/></div></div>
16.01.2026
Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1.1.2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert.
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