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FG Düsseldorf: Verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F.
<div>Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des  § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/grunderwerbsteuer/">Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grundstueck/">Mehr zum Thema 'Grundstück'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/personengesellschaft/">Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...</a><br/></div></div>
12.12.2025
Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des  § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist.
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FinMin Hessen: Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
<div>Hessen bündelt mit dem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum (GFEZ) Expertise gegen Organisierte Kriminalität und Finanzdelikte.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerfahndung/">Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/geldwaesche/">Mehr zum Thema 'Geldwäsche'...</a><br/></div></div>
12.12.2025
Hessen bündelt mit dem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum (GFEZ) Expertise gegen Organisierte Kriminalität und Finanzdelikte.
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FG Baden-Württemberg: Besonderes Aussetzungsinteresse bei AdV-Anträgen zur Grundsteuer
<div>Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass es für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht ausreicht, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Das besondere Aussetzungsinteresse muss dargelegt werden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/grundsteuer/">Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/aussetzung-der-vollziehung/">Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...</a><br/></div></div>
12.12.2025
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass es für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht ausreicht, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Das besondere Aussetzungsinteresse muss dargelegt werden.
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