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BMF: Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
<div>In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/insolvenzverfahren/">Mehr zum Thema 'Insolvenzverfahren'...</a><br/></div></div>
06.03.2026
In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet.
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FG Köln: Erträge aus Krypto-Lending
<div>Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bitcoin/">Mehr zum Thema 'Bitcoin'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/">Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/></div></div>
06.03.2026
Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden.
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Einkommensteuerveranlagung: Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
<div>Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/elstam/">Mehr zum Thema 'ELStAM'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/kirchensteuer/">Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...</a><br/></div></div>
06.03.2026
Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt.
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INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

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