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BFH: Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
<div>Hat sich der Entleiher von Zeitarbeitskräften ? im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ? gegenüber seinem Betriebsrat verpflichtet, den Zeitarbeitskräften die Betriebskantinen zu denselben Konditionen wie dem eigenen Personal zur Verfügung zu stellen, und stellt er dafür dem Verleiher der Zeitarbeitskräfte eine Kostenpauschale in Rechnung, die der Verleiher dem Entleiher zurückberechnet, liegt insoweit keine Leistungserbringung zwischen Entleiher und Verleiher vor.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/vorsteuerabzug/">Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...</a><br/></div></div>
17.08.2026
Hat sich der Entleiher von Zeitarbeitskräften ? im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ? gegenüber seinem Betriebsrat verpflichtet, den Zeitarbeitskräften die Betriebskantinen zu denselben Konditionen wie dem eigenen Personal zur Verfügung zu stellen, und stellt er dafür dem Verleiher der Zeitarbeitskräfte eine Kostenpauschale in Rechnung, die der Verleiher dem Entleiher zurückberechnet, liegt insoweit keine Leistungserbringung zwischen Entleiher und Verleiher vor.
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Mehrere steuerrechtliche Einzelfragen: Gebühren für verbindliche Auskunft
<div>Für eine beim Finanzamt beantragte verbindliche Auskunft ist eine eine Gebühr fällig. Entscheidend für die Frage, welche Gebühren anfallen, ist dabei nicht die Zahl der steuerrechtlichen Einzelfragen, sondern ob ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/verbindliche-auskunft/">Mehr zum Thema 'Verbindliche Auskunft'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/></div></div>
17.08.2026
Für eine beim Finanzamt beantragte verbindliche Auskunft ist eine eine Gebühr fällig. Entscheidend für die Frage, welche Gebühren anfallen, ist dabei nicht die Zahl der steuerrechtlichen Einzelfragen, sondern ob ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt.
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BFH: Bewertung von Miteigentumsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer
<div>Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bewertungsgesetz/">Mehr zum Thema 'Bewertungsgesetz'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grundstueck/">Mehr zum Thema 'Grundstück'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkungssteuer/">Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...</a><br/></div></div>
17.08.2026
Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.
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