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Sächsisches FG : Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
<div>Die Einräumung eines monatlichen Guthabens zum Erwerb von Zielgutscheinen bei ausgewählten Handelspartnern steht dem Vorliegen von Geldleistungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht entgegen. So hat das Sächsische FG entschieden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/sachbezug/">Mehr zum Thema 'Sachbezug'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gutschein/">Mehr zum Thema 'Gutschein'...</a><br/></div></div>
08.06.2026
Die Einräumung eines monatlichen Guthabens zum Erwerb von Zielgutscheinen bei ausgewählten Handelspartnern steht dem Vorliegen von Geldleistungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht entgegen. So hat das Sächsische FG entschieden.
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Elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten: Bescheidkorrektur nach §§?174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler
<div>Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/steuerbescheid/">Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/fuenftelregelung/">Mehr zum Thema 'Fünftelregelung'...</a><br/></div></div>
08.06.2026
Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.
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BFH: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
<div>Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG i. H. v. 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/bewertung/">Mehr zum Thema 'Bewertung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkung/">Mehr zum Thema 'Schenkung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/vorweggenommene-erbfolge/">Mehr zum Thema 'Vorweggenommene Erbfolge'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinssatz/">Mehr zum Thema 'Zinssatz'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/rente/">Mehr zum Thema 'Rente'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
08.06.2026
Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG i. H. v. 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
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