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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
<div>Soloselbstständige im Nebenerwerb geraten in den Schlussabrechnungen zunehmend unter Druck. Verfehlen sie beim Haupterwerb die 51-Prozent-Grenze, droht die vollständige Rückforderung. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/coronavirus/">Mehr zum Thema 'Coronavirus'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beihilfe/">Mehr zum Thema 'Beihilfe'...</a><br/></div></div>
15.07.2026
Soloselbstständige im Nebenerwerb geraten in den Schlussabrechnungen zunehmend unter Druck. Verfehlen sie beim Haupterwerb die 51-Prozent-Grenze, droht die vollständige Rückforderung. 
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BMF: Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
<div>Das BMF weist darauf hin, dass Deutschland der Russischen Föderation am 30.6.2026 notifiziert hat, dass das DBA zwischen den beiden Staaten vom 29.5.1996 und sein Protokoll mit Wirkung vom 1.1.2027 suspendiert wird.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/internationales-steuerrecht/">Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...</a><br/></div></div>
15.07.2026
Das BMF weist darauf hin, dass Deutschland der Russischen Föderation am 30.6.2026 notifiziert hat, dass das DBA zwischen den beiden Staaten vom 29.5.1996 und sein Protokoll mit Wirkung vom 1.1.2027 suspendiert wird.
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FG Düsseldorf: Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
<div>Grundstücke, die von einer Kapitalgesellschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung an Dritte überlassen werden, gelten nicht als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Dies gilt nach einem Urteil des FG Düsseldorf auch bei einer Betriebsverpachtung.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/erbschaftsteuer/">Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...</a><br/></div></div>
15.07.2026
Grundstücke, die von einer Kapitalgesellschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung an Dritte überlassen werden, gelten nicht als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Dies gilt nach einem Urteil des FG Düsseldorf auch bei einer Betriebsverpachtung.
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