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BMF: Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
<div>Die Finanzverwaltung hat in einem neuen BMF-Schreiben zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung genommen.  <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/rueckstellung/">Mehr zum Thema 'Rückstellung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/freistellung/">Mehr zum Thema 'Freistellung'...</a><br/></div></div>
08.09.2026
Die Finanzverwaltung hat in einem neuen BMF-Schreiben zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung genommen.  
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BFH: Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
<div>Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/abgabenordnung/">Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/finanzgerichtsordnung/">Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...</a><br/></div></div>
07.09.2026
Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.
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BFH: Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein
<div>Zum Entgelt für den Schulbesuch eines Kindes gehören auch Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, sofern die Verwendung der Mittel zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs nachgewiesen ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/sonderausgaben/">Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bundesfinanzhof-bfh/">Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/bfh-urteile/">Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...</a><br/></div></div>
07.09.2026
Zum Entgelt für den Schulbesuch eines Kindes gehören auch Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, sofern die Verwendung der Mittel zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs nachgewiesen ist.
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