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BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
<div>Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zuflussprinzip/">Mehr zum Thema 'Zuflussprinzip'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/zinsen/">Mehr zum Thema 'Zinsen'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beherbergung/">Mehr zum Thema 'Beherbergung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/kapitalgesellschaft/">Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...</a><br/></div></div>
08.12.2025
Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
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BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
<div>Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/vermietungseinkuenfte/">Mehr zum Thema 'Vermietungseinkünfte'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/entschaedigung/">Mehr zum Thema 'Entschädigung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/></div></div>
08.12.2025
Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.
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BFH: Steuerbegünstigung nach § 7i EStG
<div>Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/einkommensteuer/">Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/abschreibung/">Mehr zum Thema 'Abschreibung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/sonderabschreibung/">Mehr zum Thema 'Sonderabschreibung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/denkmalschutz/">Mehr zum Thema 'Denkmalschutz'...</a><br/></div></div>
08.12.2025
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.
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