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FG Münster: Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
<div>Das FG Münster hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision "im Namen und für Rechnung" des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/rechnung/">Mehr zum Thema 'Rechnung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/></div></div>
17.03.2026
Das FG Münster hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision "im Namen und für Rechnung" des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet.
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FG Münster: Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG
<div>Das FG Münster hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen würde.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gewerbesteuer/">Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/gewerbliche-einkuenfte/">Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/beteiligung/">Mehr zum Thema 'Beteiligung'...</a><br/></div></div>
17.03.2026
Das FG Münster hat entschieden, dass § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen würde.
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BMF: Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
<div>In einem neuen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/kfz-privatnutzung/">Mehr zum Thema 'Kfz-Privatnutzung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/umsatzsteuer/">Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/dienstwagen/">Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...</a><br/></div></div>
16.03.2026
In einem neuen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert.
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INGRID HAMMER – IHRE STEUERBERATERIN IN STOLBERG UND UMGEBUNG

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