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FG Münster: Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
<div>Überträgt der Ehemann dem Sohn in einem Hofübergabevertrag seinen landwirtschaftlichen Betrieb, wobei dem Ehemann und seiner Ehefrau ein lebenslanges Altenteil gewährt werden, liegt hierin nach dem Urteil des FG Münster keine schenkungsteuerbare Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/schenkung/">Mehr zum Thema 'Schenkung'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/land-und-forstwirtschaft/">Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...</a><br/></div></div>
20.01.2026
Überträgt der Ehemann dem Sohn in einem Hofübergabevertrag seinen landwirtschaftlichen Betrieb, wobei dem Ehemann und seiner Ehefrau ein lebenslanges Altenteil gewährt werden, liegt hierin nach dem Urteil des FG Münster keine schenkungsteuerbare Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau.
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FG Düsseldorf: Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
<div>Für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt. So hat das das FG Düsseldorf entschieden.<div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/gmbh-gesellschafter/">Mehr zum Thema 'GmbH-Gesellschafter'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/grunderwerbsteuer/">Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...</a><br/></div></div>
20.01.2026
Für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt. So hat das das FG Düsseldorf entschieden.
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Wer muss zurückfordern?: Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
<div>Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, muss nach Auffassung der Finanzverwaltung die EPP durch den Arbeitgeber zurückgefordert werden. <div class='mf-related'><a href="https://www.haufe.de/thema/arbeitgeber/">Mehr zum Thema 'Arbeitgeber'...</a><br/><a href="https://www.haufe.de/thema/energie/">Mehr zum Thema 'Energie'...</a><br/></div></div>
20.01.2026
Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, muss nach Auffassung der Finanzverwaltung die EPP durch den Arbeitgeber zurückgefordert werden. 
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